Dies ist der Original-Mietvertrag von Haus und Grund Gießen, für 2022
Zu diesem Vertrag gibt es insgesamt 6 Anlagen. (Siehe hier)
Der eigentliche Vertrag hat 8 Seiten. Sie sind als jpg-Bilddateien dargestellt, da ich den Mietvertrag als PDF-Datei ordere und noch die Ergänzungen, die handschriftlich hier sichtbar sind, einfügen werde.
In § 6 befindet sich der Satz: “Für ... Indexmieten gemäß § 557b BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.” Tatsächlich handelt es sich hier um einen “Indexmietvertrag”:
Vereinbarung einer Indexmiete
Die Parteien vereinbaren, dass die Entwicklung der Miethöhe durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt wird. Steigt oder fällt dieser ab Beginn des Mietverhältnisses, kann jede Vertragspartei eine der prozentualen Indexänderung entsprechende Änderung der Miete verlangen. Die Miete muss jedoch, von Erhöhungen wegen baulicher Maßnahmen oder gestiegener Betriebskosten abgesehen, mindestens 1 Jahr unverändert bleiben.
Das Gleiche gilt bei jeder erneuten Indexänderung nach einer Erhöhung oder Ermäßigung der Miete.
Während der Geltung dieser Vereinbarung ist eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ausgeschlossen. Eine Erhöhung wegen baulicher Maßnahmen (§ 559 BGB) kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter diese aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.
Ab hier kommt etwas , was mit Datenschutzproblemen zu tun hat. Es soll lediglich zur Kenntnis genommen werden
Hier geht’s zu den Anlagen des Mietvertrags