Anlage 3 ist die äußerst relevante Inventarliste, die gleichzeitig als Übergabeprotokoll dient. Deshalb soll die Mietperson innerhalb von 14 Tagen nach Einzug überprüfen, ob die Inventarliste korrekt ist.

In ihr sind alle Gegenstände der Wohnung aufgeführt, samt - falls vorhanden - ihrer Mängel.

Wichtig ist die Inventarliste auch deshalb, weil in ihr genaue Hinweise zur Handhabung mancher vorhandenen Installationen angegeben sind. Besonders wichtig sind die Hinweise “Achtung”.

Auch wird hier darauf hingewiesen, was im Einzelnen zum variablen Inventar gehört - siehe Besondere Vereinbarungen Punkt 3.a)

 

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